Themen aus dem AZT:

E-Scooter unterm Weihnachtsbaum

Viele Elektroroller werden dieses Jahr als Weihnachtsgeschenk unter dem geschmückten Baum landen. „E-Scooter sind aber keine Kinderspielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge“, sagt Carsten Reinkemeyer vom Allianz Zentrum für Technik (AZT).

Einer der Punkte, die man beim Kauf beachten sollte: Radgröße

 

Dezember 2019

 

E-Scooter liegen voll im Trend. Immer mehr Menschen entdecken die kleinen Elektroroller für sich. Was sollte man beim Kauf der Geräte mit Elektromotor beachten?

Seit Juni 2019 sind elektrisch angetriebene Tretroller in Deutschland erlaubt und werden in großen Mengen als Leihgeräte angeboten. Passend zum Weihnachtsgeschäft sind nun auch E-Scooter für den Privatgebrauch erhältlich.
 

Für ein unbeschwertes Vergnügen muss zuerst der E-Scooter versichert und das dabei erhaltene Kennzeichen aufgeklebt werden. Denn wer sich ohne Versicherung in den öffentlichen Straßenverkehr begibt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Außerdem muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.

Im Allianz Zentrum für Technik haben sich die Experten mit der Frage beschäftigt, was man bei der Auswahl beachten sollte. Dabei standen insbesondere die sichere Montage und die Betriebssicherheit im Fokus, aber auch die rechtlichen Bestimmungen zum Betrieb von E-Scootern wurden in die Betrachtung einbezogen. Folgende Hinweise und Informationen geben die AZT Experten:

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, keine Spielzeuge, zu zweit darf auf dem Gerät nicht gefahren werden.

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit Typenschild, Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild müssen vorhanden sein.

Die Versicherung muss vom Halter abgeschlossen werden.

E-Scooter sind auf 20 km/h begrenzt und dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.

Es gilt eine Alkohol-Promillegrenze von 0,3 ‰ und 0,5 ‰ wie beim Auto. Da E-Scooter Kraftfahrzeuge sind, kann wie beim Pkw bei Überschreitung der Führerschein entzogen werden.

E-Scooter müssen auf dem Fahrradweg gefahren werden, oder, wenn dieser nicht vorhanden ist, auf der Fahrbahn.

E-Scooter dürfen nicht auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen benutzt werden, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor.

E-Scooter dürfen nicht in öffentlichen Parks gefahren werden, im Gegensatz zum Fahrrad/Pedelec.

 

 

Damit Sie sicher mit Ihrem E-Scooter unterwegs sind und lange Freude an dem Gerät haben, sollte die technische Bauausführung bestimmte Anforderungen erfüllen, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen:

  • Achten Sie auf große Räder, kleinere Räder haben instabilere Fahreigenschaften.

  • Luftreifen sind wegen der besseren Fahreigenschaften zu bevorzugen.

  • Achten Sie darauf, dass von den zwei vorgeschriebenen Bremsen eine am Vorderrad vorhanden ist, denn die Hinterradbremse verlängert den Bremswert deutlich.

  • Eine Energierückgewinnung (Rekuperation) kann nicht als Bremse betrachtet werden, da sie bei vollem Akku evtl. nicht zur Verfügung steht.

  • Alle Klappmechanismen sollen robust und spielfrei sein und sich nicht während der Fahrt lösen können – achten Sie auf eine sichere Verriegelung.

  • Meiden Sie zusätzlich angebrachte Leuchten aus dem Fahrradzubehör. Eine integrierte Beleuchtung kann zentral geschaltet und jederzeit aus dem Fahrakku gespeist werden.

  • Beachten Sie die maximale Zuladung, berücksichtigen Sie auch Ihren Rucksack.

  • Für den Diebstahlschutz sollte eine feste Öse zum Abschließen vorhanden sein.


Nach dem Kauf müssen die meisten E-Scooter noch montiert werden. Das sollte unbedingt von einer Fachkraft erledigt werden, damit eine sichere Funktion gewährleistet ist. „Im AZT haben wir bei den betrachteten E-Scootern Mängel festgestellt, die eindeutig fachmännische Nachbesserungen erforderten, zum Beispiel schief montierte Achsen und nicht eingerastete Formstücke, verspannte Bremsen, nicht justierte Klappmechanismen und nicht gesicherte Verschraubungen an den Lenkergriffen sowie falschen Luftdruck“, sagt Reinkemeyer.

Aber auch als Nutzer sollte man alle äußerlich zugänglichen Schrauben regelmäßig auf festen Sitz prüfen – diese können sich im normalen Fahrbetrieb lösen, wie sich an den Testmustern des AZT zeigte.Wie der Name E-Scooter schon sagt, spielt auch die elektrische Sicherheit eine große Rolle. Viele Modelle werden mit den gängigen Li-Ionen-Akkus betrieben, die auf Fehlbehandlungen und mechanische Belastungen empfindlich reagieren und dann auch in Brand geraten können. Deswegen gelten folgende Sicherheitsregeln:

  • Li-Ionen-Akkus dürfen nur mit dem mitgelieferten Ladegerät geladen werden!

  • Besondere Vorsicht gilt nach harten Schlägen gegen das Akku-Gehäuse bzw. nach dessen Deformation. Dann darf der E-Scooter nicht mehr benutzt oder geladen werden und sollte im Fachhandel überprüft werden.

  • Beschädigte Kabel müssen umgehend repariert oder ersetzt werden, das schließt auch das Ladegerät ein.

  • Ganz wichtig: Verwenden Sie immer den Staubschutzdeckel des Ladeanschlusses, bzw. ersetzen Sie ihn nach Verlust sofort, um Kurzschlüsse beim Laden zu vermeiden!


Die Allianz empfiehlt:

  • Achten Sie auf eine robuste Ausführung mit großen Rädern und Vorderradbremse.

  • Lassen Sie den E-Scooter durch einen Fachmann montieren.

  • Prüfen Sie den Zustand Ihres E-Scooters und des Ladegerätes regelmäßig.

  • Beachten Sie die Sicherheitsregeln im Umgang mit Ladegerät und Akku.

  • Üben Sie das Fahren und Manövrieren vorher ein, bevor Sie im Straßenverkehr fahren.

  • Fahren Sie nur mit Licht und Helm.


Diese Informationen finden Sie auch in unserer Pressemitteilung.

Bilder

Absperröse und Trommelbremse vorne

stabiler Klappmechanismus

größere Räder sind meist auch breiter und dadurch sicherer, z.B. bei Fahrten über Gullydeckel

Scheibenbremse hinten und Versicherungskennzeichen

integrierte Beleuchtung

Staubschutzdeckel für den Ladeanschluss

Luftreifen mit Ventil