März 2021
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Juni 2019 sind in Deutschland E-Scooter bis 20 km/h für den Straßenverkehr zugelassen und die Diskussion um die damit einhergehenden Risiken dauert an. Während wild abgestellte Leih-Scooter das mediale Interesse binden, ist über die Verkehrssicherheits- und Versicherungsrisiken noch wenig bekannt. Die Auswertung der Polizeimeldungen des Jahres 2020 erlaubt eine Einschätzung.
Der Artikel erscheint in der Ausgabe Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 03/2021.
Zwischenzeitlich hat das Statistische Bundesamt hierzu Zahlen veröffentlicht. Das AZT hat die vorliegenden amtlichen Daten kommentiert.
Jörg Kubitzki, Verkehrssicherheitsforscher vom Allianz Zentrum für Technik: „Ich halte vom Vergleich der Unfallzahlen der E-Scooter mit denen der Fahrradfahrer wenig, schon wegen der hohen Unterschiede in der Exposition. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Ein Vergleich mit Krafträdern mit Versicherungskennzeichen wäre angemessener. In diesem Vergleich stehen 386 schwerverletzten Scooter-Nutzer 2.311 schwerverletzte Lenker von Krafträdern mit Versicherungskennzeichen gegenüber. Fasst man sie zusammen, sind 14 Prozent aller schwerverletzten Kraftrad-Nutzer mit Versicherungskennzeichen E-Scooter-Nutzer (Getötete: 9 Prozent, alle Verunglückte: 16 Prozent).“
Des weiteren äußert sich Jörg Kubitzki wie folgt: „Der vom Statistischen Bundesamt festgestellte hohe Anteil von Alleinunfällen mit E-Scootern von über 40 Prozent deckt sich mit unseren Prognosen im Allianz Zentrum für Technik. Es handelt es sich häufig um Stürze, weswegen beim E-Scooter fahren das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen wird. Nach den Analysen des AZT spielen nicht nur Scooterfahrten unter Alkohol-, sondern auch unter Drogeneinfluss eine Rolle bei jungen Leuten.“