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Aktualisierte Anforderungen an die elektronische Wegfahrsperre

Mit zunehmender Vernetzung der Fahrzeuge entstehen auch neue Risiken im Bereich Diebstahl. Das Allianz Zentrum für Technik trägt dieser Entwicklung Rechnung und aktualisiert die Anforderungen an die elektronische Wegfahrsperre.

 

April 2023

 

Die Anzahl der Totalentwendungen von Pkw in Deutschland ist seit 1993 mit damals 105.500 dauerhaft verschwundenen versicherten Fahrzeugen kontinuierlich auf heute unter 20.000 gestohlene Fahrzeuge im Jahr gesunken und das trotz stetig steigenden Fahrzeugbestands. Einer der Hauptgründe dafür ist die elektronische Wegfahrsperre, die einen unberechtigten Motorstart verhindert oder mindestens für einige Zeit verzögert. Diese Verzögerung wirkt in vielen Fällen abschreckend, denn ein Diebstahl muss schnell gehen, sonst wird der Versuch abgebrochen.

Als Folge des massiven Anstiegs der Totaldiebstähle nach der deutschen Wiedervereinigung und der Grenzöffnung nach Osten wurden im Allianz Zentrum für Technik 1997 die ersten Mindestanforderungen an eine elektronische Wegfahrsperre ausgearbeitet und von der Automobilindustrie in neue Fahrzeugmodelle implementiert. Ein wesentliches Merkmal dieser Wegfahrsperren war, dass sie automatisch geschärft und entschärft werden, so dass der Fahrer keinen notwendigen Bedienungsschritt vergessen kann. Seit 2007 ist eine elektronische Wegfahrsperre Teil der Homologation neuer Fahrzeugmodelle und deshalb in ganz Europa vorhanden.

Die jüngsten Entwicklungen in der Automobilindustrie machen aus Fahrzeugen vernetzte Systeme mit ganz neuen Möglichkeiten nicht nur für Services, sondern auch für neuartige Funktionen wie der Schlüssel im Smartphone. Mit der Vernetzung werden den Dieben auch neue Zugangswege in die Autos geschaffen. Andererseits bietet die Vernetzung für die Absicherung, sprich Autorisierung von sicherheitsrelevanten Veränderungen, auch neue Schutzmöglichkeiten.

Um die durch die Vernetzung entstehenden Risiken zu minimieren und die Schutzpotentiale zu nutzen, hat das Allianz Zentrum für Technik die seit 2007 geltenden Anforderungen an die elektronische Wegfahrsperre nicht ersetzt, sondern durch an die neuen Technologien angepasste Anforderungen ergänzt. Diese Vorgehensweise berücksichtigt die derzeit heterogenen Entwicklungsstände neuer Modelle.

Diese Anforderungen sind technikoffen als Leitplanken formuliert. Sie legen besonderen Wert auf die forensischen Notwendigkeiten nach einem Diebstahl, um den Fahrzeughalter bei seinem Anspruch mit objektiven Daten zu unterstützen und der Versicherung eine faktenbasierte Schadenbearbeitung zu ermöglichen.

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