Februar 2026
Die veröffentlichten Empfehlungen der Arbeitskreise des VGT zeigen, dass wir nicht allein sind und mehrere Branchen gemeinsam aktiv daran arbeiten, in bestimmten Bereichen Fortschritte zu erreichen.
Einige Ergebnisse des VGT haben wir mit besonderem Interesse aufgenommen und möchten unsere Sicht dazu ergänzen.
Der Arbeitskreis “Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.” hat einen Schwerpunkt aufgegriffen, den das AZT seit vielen Jahren wissenschaftlich untersucht. Die Diskussionen und Empfehlungen des Arbeitskreises bestätigen in zentralen Punkten die Befunde unserer früheren Studien.
Kernaussagen des Arbeitskreises
Im Fokus der Beratungen stand die zunehmende Ablenkung durch moderne Technik, insbesondere durch Smartphones, Infotainment-Systeme und komplexe Bedienkonzepte im Fahrzeug. Der Verkehrsgerichtstag machte deutlich:
Ablenkung ist eine zentrale und weiterhin unterschätzte Unfallursache.
Kurze Blick- und Aufmerksamkeitsabwendungen reichen aus, um das Unfallrisiko deutlich zu erhöhen.
Neben klaren rechtlichen Vorgaben braucht es konsequente Aufklärung, Schulung und Prävention, um riskantes Verhalten nachhaltig zu verändern.
Technik darf den Fahrer nicht zusätzlich belasten, sondern muss intuitiv, fehlertolerant und sicherheitsorientiert gestaltet sein.
Ablenkung ist bislang nur unzureichend im Unfallgeschehen abgebildet. Der Verkehrsgerichtstag spricht sich daher ausdrücklich für eine Stärkung der Dunkelfeldforschung aus, um das tatsächliche Ausmaß ablenkungsbedingter Unfälle besser zu erfassen.
Damit rückt Ablenkung erneut auf eine Stufe mit anderen etablierten Risikofaktoren wie Alkohol oder überhöhter Geschwindigkeit.
AZT-Position: Ablenkung ist kein Randphänomen
Aus Sicht des AZT sind diese Einschätzungen folgerichtig. Bereits die Allianz-Studien der letzten Jahre zeigen übereinstimmend:
Ablenkung erhöht das Unfallrisiko massiv – je nach Tätigkeit um 40 bis über 50 Prozent. Besonders kritisch sind Texten, längere Blickabwendungen und komplexe Bedienvorgänge am Touchscreen.[1]
Viele Fahrerinnen und Fahrer kennen die rechtlichen Grenzen nicht oder unterschätzen sie deutlich, etwa bei der zulässigen Dauer der Blickabwendung oder beim Einsatz von Fahrerassistenzsystemen.[2]
Ablenkung beschränkt sich nicht auf digitale Medien: Auch Essen, Trinken, Gespräche, emotionale Situationen oder Mitfahrer beeinträchtigen die Fahrleistung messbar.
Junge Fahrerinnen und Fahrer sind besonders gefährdet, da sie Ablenkungsangebote häufiger nutzen und Risiken geringer einschätzen.
Schon früh hat das AZT darauf hingewiesen, dass Ablenkung systematisch in Unfallstatistiken berücksichtigt und als eigenständiger Risikofaktor ernst genommen werden muss – eine Forderung, die inzwischen auch in der amtlichen Unfallaufnahme angekommen ist.
Gemeinsame Schlussfolgerung
Die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags 2026 unterstreichen:
Ablenkung ist kein individuelles Fehlverhalten Einzelner, sondern eine strukturelle Herausforderung moderner Mobilität. Aus AZT-Sicht braucht es deshalb ein Zusammenspiel aus:
verständlichen und durchsetzbaren Regeln,
gezielter Verkehrssicherheitsarbeit,
realitätsnaher Fahreraufklärung,
sowie einer nutzerzentrierten, sicherheitsorientierten Fahrzeug- und HMI-Gestaltung.
Der Verkehrsgerichtstag liefert damit wichtige Impulse, um das Thema Ablenkung weiter in den Mittelpunkt von Recht, Technik und Prävention zu rücken – im Einklang mit den langjährigen wissenschaftlichen Erkenntnissen des Allianz Zentrum für Technik.
Ausblick
Die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags 2026 verdeutlichen, dass Ablenkung im Straßenverkehr auch künftig eine zentrale Herausforderung für die Verkehrssicherheit bleibt. Vor diesem Hintergrund wird das Allianz Zentrum für Technik das Thema weiterhin als Schwerpunkt seiner Arbeit verfolgen und relevante Entwicklungen durch eigene Untersuchungen und Analysen aktiv begleiten. Ziel ist es, die Auswirkungen von Ablenkung fundiert zu bewerten und wirksame Impulse für Prävention, Fahrzeuggestaltung und Verkehrssicherheit zu liefern.
[1] Gefährliche Alleskönner: Moderne Technik lenkt Fahrer zu stark ab. Allianz Pressemitteilung vom 01.03.2023.
[2] Klare Verbote, hohe Bußgelder – doch kaum einer kennt die Regeln. Allianz Pressemitteilung vom 09.05.2023.
Um nachhaltig die Anzahl der Verkehrsunfallopfer zu senken ist eine aussagekräftige Statistik zu Unfallursachen, Unfallschwerpunkten und Unfallfolgen zwingend erforderlich. Eine standardisierte und qualitativ hochwertige Unfallaufnahme durch die Polizei ist zu begrüßen, da so Datenschutz gewährleistet und trotzdem Forschung und Entwicklung Zugang zu vertrauenswürdigen amtlichen Daten ermöglicht werden kann.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten gelegt werden, um das Potential der Unfallprävention voll auszuschöpfen. Gerade hier sind die Statistiken jedoch unscharf und ein internationaler Vergleich oft nicht möglich. Der Begriff „schwerverletzt“ greift zu weit. Unfallopfer, die 24 Stunden und oft nur zur Beobachtung stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden, sollten statistisch getrennt von Unfallopfern erfasst werden, die länger in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, unter Langzeitfolgen leiden oder nach mehr als 30 Tagen sogar versterben. Auf dem Verkehrsgerichtstag wurde daher unter anderem die Aufnahme der Unterkategorie „potentiell lebensbedrohlich verletzt“ gemäß dem internationalen Standard Maximum Abbreviated Injury Scale (MAIS3+) als Unfallfolge anstatt der bisherigen Kategorie „Schwerverletzt“ in der amtliche Verkehrsunfallstatistik empfohlen.
Die datenbasierte Unfallforschung und die Ableitung von Maßnahmen zur Förderung der Vision Zero sind zentrale Aufgaben des AZT. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags betrachten wir daher als zielführend.
Dem für das AZT und für die Allianz sehr wichtigen Thema Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen, das auch auf dem Verkehrsgerichtstag in einem Arbeitskreis diskutiert wurde, widmen wir uns in einem separaten Beitrag.
Die Empfehlungen aller Arbeitskreise können auf der Webseite des Verkehrsgerichtstags abgerufen werden: deutscher-verkehrsgerichtstag - Aktuelle Empfehlung