Juli 2026
Nur Halterreparaturen an Scheinwerfern sind in Deutschland erlaubt
Nach unseren Schätzungen werden in Deutschland jedes Jahr rund 870.000 Fahrzeug-Scheinwerfer beschädigt. In Deutschland ist aber nur die Instandsetzung beschädigter Scheinwerferhalter vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben. Hierzu werden auch von vielen Fahrzeugherstellern mittlerweile Reparaturlösungen angeboten.
Nach unseren Analysen werden beschädigte Scheinwerfer in vielen Fällen komplett ersetzt, in denen eine Halterreparatur möglich gewesen wäre. Die Annahme ist, dass das in ungefähr 10 Prozent aller Fälle möglich ist Mit großem Einsparungspotential: Bei einem aktuellen LED-Scheinwerfer kann allein eine Halterreparatur gegenüber dem Austausch des gesamten Bauteils rund 46 Kilogramm CO₂ einsparen. Daraus ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial von etwa 4.000 Tonnen CO₂ sowie rund 104 Millionen Euro.
„Mit dem Anstieg der Ersatzteilpreise gewinnt das Recht auf Reparatur bei Fahrzeugscheinwerfern zunehmend an Bedeutung. Reparaturen können Kosten senken, Ressourcen schonen und die Nachhaltigkeit im Schadenmanagement stärken“, erklärt der AZT-Geschäftsführer Christian Sahr.
Andere Reparaturen am Scheinwerfer sind in Deutschland nicht vorgesehen
Es bleiben viele Reparaturmöglichkeiten aktuell ungenutzt. Weitergehende Reparaturen, insbesondere durch Tausch von Elektronikkomponenten, Gehäuse oder Scheiben sind von den meisten Fahrzeugherstellern nicht vorgesehen, obwohl hierfür bereits geprüfte und machbare Reparaturmöglichkeiten vorhanden sind.
Als positives Beispiel sind moderne Scheinwerfersysteme zu nennen, bei denen einzelne Komponenten wie Halter, Gehäuse, Elektronik oder Abdeckscheiben separat ausgetauscht werden können. Dadurch muss nicht zwangsläufig der komplette Scheinwerfer ersetzt werden.
„Wir haben mit unseren Untersuchungen im AZT gezeigt, dass der Tausch eines Scheinwerfergehäuses sowie die Wiederverwendung der Elektronik im Scheinwerfer bei vielen Beschädigungen technisch machbar ist. Das ist beispielsweise bei einem Tausch des Scheinwerfergehäuses bis zu 80 Prozent günstiger und deutlich umweltverträglicher als ein Einbau eines neuen Scheinwerfers“, sagt Sahr.
Reparatur von Scheinwerferglas in Deutschland in einer Fachwerkstatt nicht erlaubt
Gerade beim Scheinwerferglas wird deutlich, welches Potenzial für mehr Nachhaltigkeit und geringere Reparaturkosten ungenutzt bleibt. Eine Reparatur der Klarglas-Scheinwerferabdeckung bei leichten Kratzern oder Steinschlägen ist durch fachgerechtes Schleifen und Lackieren technisch möglich, aber in Deutschland aktuell nicht erlaubt.
„Leichte Kratzer und Steinschlagschäden an der Scheinwerferabdeckung können fachgerecht repariert werden “, sagt Sahr. „Dennoch ist diese Reparaturmethode in Deutschland aktuell nicht erlaubt. Würde man die Instandsetzung zulassen, ließen sich hoher Materialaufwand, Kosten und CO₂-Emissionen vermeiden.“
Forderungen an Gesetzgeber und Fahrzeughersteller
Wir fordern von den Fahrzeugherstellern das Recht zur Reparatur ernst zu nehmen und insbesondere bei teuren Fahrzeugkomponenten wie Fahrzeugscheinwerfer Reparaturmöglichkeiten anzubieten, die über die Halterreparatur hinausgehen, und beispielsweise den Tausch von Elektronikkomponenten, Gehäuse oder Scheiben oder eine professionelle Neulackierung durch die Fachwerkstatt bei oberflächlichen Kratzern oder Mattheit der Scheibe ermöglichen.
Wir fordern vom Gesetzgeber die Fahrzeughersteller zu verpflichten, die oben genannten effektiven Scheinwerfer-Reparaturmethoden, die über die Halterreparatur hinausgehen, in den Homologationsprozess für die Baumustergenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu integrieren und die „Streuscheibe“ explizit als reparaturfähiges Bauteil aufzunehmen.
„Reparieren statt ersetzen muss auch bei modernen Fahrzeugscheinwerfern zum Standard werden – im Interesse der Kunden, der Umwelt und bezahlbarer Mobilität“, so Sahr.
Die genannten möglichen Einsparungen an CO₂-Emissionen basieren auf folgenden Studien: